Kostet das was?

Kassenleistungen

Psychotherapie und hausärztliche Leistungen einschließlich der psychosomatischen Grundversorgung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

 

Ausfallhonorar

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher absagen, um dem Therapeuten die Gelegenheit zu geben, den Termin zu ersetzen. Sollten Sie den Zeitraum unterschreiten, sind Sie zu einem Ausfallhonorar verpflichtet, da die Krankenkassen den Ausfall des Therapeuten nicht bezahlt. Derzeitiger Betrag: 100 Euro.

 

privatärztliche Leistungen

Die Vergütung privatärztlicher Leistungen ist an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gebunden und berechnet sich je nach Leistung, Zeitaufwand, Schwierigkeit und Umständen. Dabei wird ein festgelegter Grundbetrag mit einem Faktor multipliziert. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch eine Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger ist nicht gegeben oder nicht sicher. Privatversicherte können die Kosten eventuell vollständig oder teilweise von ihrer Kasse ersetzt bekommen.

 

Alle Zahlungen werden im Anschluss an jede Sitzung fällig.